Veröffentlicht: 24. Februar 2015
Die Organtransplantation ist ein wichtiger Bereich der Medizin, der dazu beiträgt, das Leben schwer kranker Menschen zu retten. Umso bedeutsamer ist es, dass die Bevölkerung Vertrauen in diesen Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung hat. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, seine individuelle Entscheidung zur Organspende auf der Grundlage hinreichender Information zu treffen. Dies gilt auch für die Frage, wann der Mensch als tot bezeichnet wird. Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, sind Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig.
Der Deutsche Ethikrat will zu dieser Diskussion mit seiner Stellungnahme einen Beitrag leisten und befasst sich daher auch mit den ethischen und rechtlichen Kontroversen des Themas. Dazu gehört die Frage, ob das Hirntodkriterium ein überzeugendes Kriterium für den Tod des Menschen ist, und ob der Hirntod für die ethische und verfassungsrechtliche Legitimität einer Organentnahme selbst dann als Voraussetzung ausreicht, wenn er nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird.
In seiner Stellungnahme fordert der Deutsche Ethikrat unter anderem eine Reihe von Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende und Änderungen der gesetzlichen Regelungen zu organprotektiven Maßnahmen.