Ethikberatung

Wissenschaftliche Politikberatung im Bereich der Bioethik hat in Deutschland spätestens seit Mitte der 1980er-Jahre stark an Bedeutung gewonnen. Dies hängt mit Entwicklungen in den Lebenswissenschaften zusammen, die etwa im Bereich der Gentechnik neue Handlungsoptionen eröffnen, die mit bestehenden rechtlichen Regelungen schlecht oder gar nicht zu erfassen sind. Zum Teil fordern diese Entwicklungen das Selbstverständnis des Menschen heraus und schaffen genuin ethischen Orientierungsbedarf. In einer pluralistischen Gesellschaft gibt es keine allgemein akzeptierte moralische Instanz, sodass eine solche Orientierung nur im öffentlichen Diskurs zu gewinnen ist. Vor diesem Hintergrund wird die bioethische Debatte nicht mehr nur von Experten und Politikern innerhalb der Gesetzgebungsverfahren geführt, sondern ist auf ein breites gesellschaftliches Fundament gestellt worden.

Weil die Fortschritte der modernen Medizin und viele ihrer Anwendungen sich nicht durch nationale Grenzen beschränken lassen, zielt Ethikberatung auch auf Regelungen auf internationaler Ebene ab. Insbesondere wird dabei auf die Menschenrechte Bezug genommen. Beispiele dafür sind das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates (1997) und die Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte der UNESCO (2005).

Im Gesundheitswesen dient Ethikberatung zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von kranken, pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Sie umfasst unter anderem die Durchführung individueller ethischer Fallbesprechungen (Ethik-Fallberatungen), die Erstellung von Leitlinien bzw. Empfehlungen (Ethik-Leitlinien) sowie die Organisation von Veranstaltungen zu medizin- und pflegeethischen Themen (Ethik-Fortbildungen).