Der Deutsche Ethikrat bearbeitet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen.
Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch das Ethikratgesetz begründeten Auftrag gebunden. Die 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrates üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus. Sie dürfen keine aktiven Mitglieder des Bundestages oder der Bundesregierung beziehungsweise eines Landtages oder einer Landesregierung sein. Die Ratsmitglieder sollen naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren sowie unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten.
Um die Öffentlichkeit zu informieren und die gesellschaftliche Diskussion zu fördern, führt der Ethikrat öffentliche Veranstaltungen durch und informiert regelmäßig auf seiner Internetseite sowie in seinen Infobriefen und Jahresberichten über seine Aktivitäten. Neben seinen in Berlin stattfindenden öffentlichen Abendveranstaltungen der Reihe „Forum Bioethik“ und seiner Jahrestagung führt der Deutsche Ethikrat auch außerhalb Berlins ganztägige öffentliche Veranstaltungen durch.
Der Deutsche Ethikrat legt die Themen für seine inhaltliche Arbeit selbst fest, er kann aber auch von der Bundesregierung oder dem Deutschen Bundestag beauftragt werden, ein bestimmtes Thema zu bearbeiten. Bislang hat der Deutsche Ethikrat bereits dreimal von der Bundesregierung einen Auftrag erhalten, eine Stellungnahme zu erarbeiten.
Das Plenum des Ethikrates tagt einmal im Monat in Berlin. Diese Sitzungen können öffentlich aber auch nichtöffentlich sein. Für die Erarbeitung von Stellungnahmen richtet der Ethikrat Arbeitsgruppen ein, die Textentwürfe erstellen und dem Plenum zur Diskussion und schließlich zur Verabschiedung vorlegen. Die Arbeitsgruppensitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Sofern erforderlich, kann der Ethikrat externe Experten in seine Arbeit einbinden. Diese Mitarbeit ist zeitlich begrenzt und nicht mit einer Mitgliedschaft gleichzusetzen. Nach der Veröffentlichung einer Stellungnahme endet daher auch die Mitwirkung des jeweiligen Experten an der Arbeit des Ethikrates.
Stellungnahmen des Ethikrates werden veröffentlicht. Vertreten Mitglieder bei der Abfassung einer Stellungnahme eine abweichende Auffassung, so können sie diese in der Stellungnahme zum Ausdruck bringen.
Gemäß Ethikratgesetz ist der Ethikrat gehalten, einmal jährlich gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über den Stand der gesellschaftlichen Debatte zu berichten und Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen. Der Jahresbericht ist ebenso wie alle anderen Publikationen des Deutschen Ethikrates auf seiner Internetseite abrufbar.