Hirntod und Organentnahme - Gibt es neue Erkenntnisse zum Ende des menschlichen Lebens?
Wann
Mi, 21. März 2012, 18:00 Uhr
Wo
Veranstaltungsort
Thema
Die Entnahme von lebensnotwendigen Organen ist nach dem geltenden Transplantationsrecht nur zulässig, wenn der Tod des Organspenders festgestellt wurde. Der Nachweis des Todes entspricht dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft. Als Organspender kommen nur Personen infrage, bei denen der Hirntod – gemeint ist der Zustand des irreversiblen Ausfalls aller Hirnfunktionen – einwandfrei festgestellt wurde.
Nicht erst seit der Veröffentlichung eines White Paper des President’s Council on Bioethics in den USA im Jahre 2008 ist die Debatte darüber, ob hirntote Menschen tatsächlich tot sind, erneut in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.
Unstrittig ist, dass mit dem Hirntod der irreversible Verlust aller Hirnfunktionen einhergeht. Allerdings können aufgrund intensivmedizinischer Behandlungsmöglichkeiten andere Körperfunktionen aufrechtererhalten werden. Berichte über Reaktionen auf Schmerzreize und die Möglichkeit der Fortführung einer Schwangerschaft werfen Fragen auf, inwieweit der Hirntod tatsächlich den Tod des Menschen markiert oder ob er nur einen unumkehrbaren Sterbeprozess einleitet.
Der Deutsche Ethikrat möchte die Öffentlichkeit über die aktuelle Debatte informieren, mit den eingeladenen Experten in einen interdisziplinären Diskurs eintreten, an dem auch das Publikum beteiligt werden soll. Dabei ist der Frage nachzugehen, wie im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit der Organtransplantation und dem Schutz der Menschenwürde ein ethisch gebotener und verantwortungsvoller Umgang mit hirntoten Menschen aussehen kann.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen folgende Aspekte:
- Gibt es neue Erkenntnisse zum Ende des menschlichen Lebens?
- Sollte die Praxis der Organentnahme überdacht werden?
- Welche moralischen Verpflichtungen haben wir gegenüber hirntoten Menschen?
Begrüßung
Prof. Dr. iur. Edzard Schmidt-Jortzig · Vorsitzender des Deutschen Ethikrates
Einleitung und Moderation
Prof. Dr. phil. Volker Gerhardt · Mitglied des Deutschen Ethikrates
Referat
Medizinische Betrachtung des Hirntods
Prof. D. Alan Shewmon, MD · UCLA Medical Center
Präsentation
PD Dr. med. Stefanie Förderreuther · Ludwig-Maximilians-Universität München
Präsentation Fragen aus dem Publikum
Ethische Betrachtung des Hirntods
Prof. Dr. phil. Ralf Stoecker · Universität Potsdam
Präsentation
Prof. Dr. phil. Michael Quante · Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Präsentation
Podiumsdiskussion
PD Dr. med. Stefanie Förderreuther · Ludwig-Maximilians-Universität München
Prof. Dr. med. habil. Dr. phil. Dr. theol. h. c. Eckhard Nagel · Mitglied des Deutschen Ethikrates
Prof. Dr. phil. Michael Quante · Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Prof. Dr. theol. Eberhard Schockenhoff · Stv. Vorsitzender des Deutschen Ethikrates
Prof. D. Alan Shewmon, MD · UCLA Medical Center
Prof. Dr. phil. Ralf Stoecker · Universität Potsdam
Moderation:
Prof. Dr. phil. Volker Gerhardt · Mitglied des Deutschen Ethikrates