Die Mitglieder wählen einen Vorsitzenden.
Sie wählen auch Stellvertreter.
Stellvertreter wählen heißt:
Sie wählen weitere Vorsitzende.
Sie wählen geheim.
Geheim wählen heißt:
Keiner weiß, wen ich wähle.
Ich weiß nicht, wen die anderen wählen.
Der Vorsitzende und die Stellvertreter werden für 4 Jahre gewählt.
Beide können noch einmal für 4 Jahre gewählt werden.
Danach muss es einen neuen Vorsitzenden geben.
Und neue Stellvertreter.
Der Ethik-Rat hat auch eine Geschäfts-Ordnung.
In seiner Geschäfts-Ordnung stehen seine Regeln.
Die Regeln sagen zum Beispiel,
wie man eine Sitzung machen muss.
Die Mitglieder vom Ethik-Rat treffen sich einmal im Monat.
Sie diskutieren dann über verschiedene Themen und schreiben eine Stellungnahme.
Er sagt:
Das ist unsere Meinung zu diesem Thema.
Er sagt auch, wenn ein Mitglied eine andere Meinung hat.
Er sagt der Regierung und dem Bundes-Tag seine Meinung.
Zum Beispiel, wenn es ein neues Gesetz geben soll.
Wenn der Ethik-Rat zu einem Thema seine Meinung sagen soll,
kann er vorher eine Arbeits-Gruppe bilden.
Die Arbeits-Gruppe kümmert sich dann um dieses Thema:
Sie fragt verschiedene Wissenschaftler und Fach-Leute.
Sie liest Berichte der Fach-Leute.
Sie fragt auch betroffene Menschen zu einem Thema.
Es kann sein, dass der Ethik-Rat sehr persönliche Informationen bekommt.
Diese Informationen darf der Ethik-Rat nicht weitergeben.