Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble beruft Mitglieder des Deutschen Ethikrates
Der Berufung war – gemäß § 5, Abs. 1 Ethikratgesetz – die Benennung der Mitglieder je zur Hälfte auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung vorausgegangen. Der Bundestag hatte am 23. April 2020 die von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten bestätigt:
- Steffen Augsberg (CDU/CSU-Fraktion)
- Petra Bahr (CDU/CSU-Fraktion)
- Hans-Ulrich Demuth (Fraktion Die Linke)
- Helmut Frister (FDP-Fraktion)
- Sigrid Graumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
- Andreas Kruse (SPD-Fraktion)
- Andreas Lob-Hüdepohl (CDU/CSU-Fraktion)
- Julian Nida-Rümelin (SPD-Fraktion)
- Annette Riedel (SPD-Fraktion)
- Stephan Rixen (CDU/CSU-Fraktion)
- Kerstin Schlögl-Flierl (CDU/CSU-Fraktion)
Die von der AfD-Fraktion benannten Kandidaten Axel W. Bauer und Helmut Hahn waren vom Bundestag hingegen mehrheitlich abgelehnt worden.
Bereits Anfang April hatte die Bundesregierung ihre Kandidaten benannt:
- Franz-Josef Bormann
- Alena Buyx
- Wolfram Henn
- Ursula Klingmüller
- Stephan Kruip
- Volker Lipp
- Frauke Rostalski
- Susanne Schreiber
- Josef Schuster
- Muna Tatari
Drei Mitglieder, die zwischen 2016 und 2018 außerhalb des regulären Turnus auf Vorschlag der Bundesregierung in den Deutschen Ethikrat berufen worden waren, werden ihm auch weiterhin angehören:
- Carl Friedrich Gethmann
- Elisabeth Gräb-Schmidt
- Judith Simon
Der nunmehr 24 Mitglieder umfassende Rat wird voraussichtlich am 28. Mai 2020 zu seiner ersten Plenarsitzung in Berlin zusammenkommen.
Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Ethikrates unter https://www.ethikrat.org/mitglieder.