Bundestag berät über Suizidhilfe
Der Deutsche Bundestag berät am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung über mehrere Gesetzesentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das den Straftatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hat. Im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat sich auch der Deutsche Ethikrat erneut mit dem Themenkomplex Suizidprävention und Sterbebegleitung auseinandergesetzt und im Herbst 2022 eine Stellungnahme mit dem Titel „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“ veröffentlicht.
In seiner Stellungnahme illustriert der Deutsche Ethikrat anhand ausgewählter Fallvignetten die Weite und Vielschichtigkeit des Phänomenbereichs der Suizidalität, präzisiert die inneren und äußeren Voraussetzungen freiverantwortlicher Suizidentscheidungen und zeigt die unterschiedlich gelagerten Verantwortlichkeiten verschiedener Akteurinnen und Akteure im Kontext von Suizidentscheidungen und -prävention auf. Für eine nachhaltig erfolgreiche Suizidprävention, die den situationsbedingt anspruchsvollen Anforderungen an eine freiverantwortliche Entscheidung Rechnung trägt, hält es der Ethikrat für erforderlich, dass professionelle und alltagsweltliche Einzelpersonen oder Einrichtungen sowie staatliche und gesamtgesellschaftliche Institutionen sich im Sinne einer Multiakteursverantwortung miteinander vernetzen.