Ethikrat bietet öffentliches Diskussionsforum für Intersex-Problematik
Mit dem Begriff Intersexualität oder Zwischengeschlechtlichkeit werden viele unterschiedliche Phänomene nicht eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit mit jeweils verschiedenen – z. B. chromosomalen oder zellulären – Ursachen beschrieben.
Die Wissenschaft betrachtet die Intersexualität meist als eine Störung der Geschlechtsentwicklung, die Betroffenen selbst sehen sich als eine Variante der möglichen Geschlechter. Der Umgang mit der Intersexualität berührt eine Reihe medizin-, rechts- und sozialethischer Fragen, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ratsmitglied Michael Wunder diskutierte gemeinsam mit Lucie Veith und Claudia Kreuzer vom Verein Intersexuelle Menschen e. V., der Psychoanalytikerin Hertha Richter-Appelt vom Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, der Rechtswissenschaftlerin Konstanze Plett von der Universität Bremen und der Medizinethikerin Claudia Wiesemann von der Universität Göttingen.
Hertha Richter-Appelt stellte in einem einführenden Referat verschiedene Varianten von Intersexualität vor. Sie konstatierte, dass mit der zunehmenden Kritik an den früheren Behandlungsmaßstäben bei der medizinischen Versorgung Intersexueller inzwischen auch die ethische Diskussion über Geschlechtszuweisung und medizinische Intervention bei Intersexualität konkreter und lebendiger geworden sei. Mit Blick auf den künftigen Umgang mit Intersexualität mahnte sie an, die betroffenen Personen mit einzubeziehen, statt sie „über ihren Kopf hinweg einem Geschlecht zuzuordnen und dann auch noch zu verlangen, dass sie in einer bestimmten Rolle und sich selbst als Mann oder Frau erlebend, durchs Leben gehen.“
Konstanze Plett zufolge lasse sich sowohl aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch aus der Menschenrechtskonvention des Europarates und dem Kinderrechteübereinkommen der Vereinten Nationen ableiten, „dass intersexuell geborene Menschen auch ein Recht auf ihre je eigene sexuelle Identität haben“. Konstanze Plett sprach sich dafür aus, geschlechtszuweisende Eingriffe einer richterlichen Genehmigung zu unterwerfen und die Verzahnung von Zivil- und Strafrecht sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu forcieren.
Lucie Veith und Claudia Kreuzer benannten die Probleme, mit denen sich intersexuelle Menschen konfrontiert sehen, und forderten im Namen des Vereins Intersexuelle Menschen e. V., ein Verbot von nicht lebens- oder gesundheitsnotwendigen Eingriffen ohne die informierte Einwilligung der Betroffenen Menschen zu erlassen, verbindliche Behandlungsstandards zu schaffen, das Thema Intersexualität in die Lehrpläne der Schul- und Berufsausbildung aufzunehmen, geschädigte Betroffene zu entschädigen und zu rehabilitieren und den Begriff „Intersexualität“ in geltendes Recht einzuarbeiten.
Claudia Wiesemann stellte die von der Arbeitsgruppe Ethik im Netzwerk Intersexualität erarbeiteten ethischen Grundsätze und Empfehlungen vor. Oberste Priorität hätten das Wohl des Kindes und zukünftigen Erwachsenen, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung bzw. Selbstbestimmung bei Entscheidungen sowie die Achtung der Eltern-Kind-Beziehung.
Im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion stand zunächst die Frage, wie sich das Mitbestimmungsrecht minderjähriger Kinder konkret umsetzen lässt und wie man mit dem Dilemma umgeht, dass mangels Vergleichbarkeit weder die Behandlung noch die Unterlassung einer Behandlung und die jeweiligen Folgen für die Betroffenen in einer wissenschaftlichen Standards genügenden Form untersucht werden könnten.
Die folgende, für das Publikum geöffnete Diskussionsrunde entzündete sich vor allem an der Frage, weshalb insbesondere Mediziner den derzeitigen Diskurs bestimmen, obwohl das Problem von gesellschaftlicher Tragweite ist. Mehrere Teilnehmer forderten, nicht den Menschen der Gesellschaft anzugleichen, sondern umgekehrt die Gesellschaft zu ändern. Die Betroffenen sahen insbesondere die Politik in der Pflicht, die Diskriminierung intersexueller Menschen zur Kenntnis zu nehmen und umgehend etwas dagegen zu unternehmen. Insbesondere die derzeitige Praxis der geschlechtszuweisenden Eingriffe wird als eine Verletzung ihres Rechts auf Schutz des (intersexuellen) Geschlechts und der Menschenwürde angesehen, die durch die Politik unter Einbeziehung der Betroffenen dringend neu geregelt werden sollte.
Der Deutsche Ethikrat diskutierte in seiner Plenarsitzung am 24. Juni über die Veranstaltung und den weiteren Umgang mit der Thematik. Mit der Veranstaltung hat man den Betroffenen ein großes öffentliches Forum geboten und einen wichtigen Impuls für die weitere Debatte in der Politik und der Öffentlichkeit gegeben. Damit kommt der Ethikrat seinem Auftrag nach, die Öffentlichkeit über kontroverse Themen zu informieren und die Diskussion darüber in der Gesellschaft zu fördern. Der Ethikrat wird das Thema weiter beobachten und im Rahmen der Diskussion über das künftige Arbeitsprogramm darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang das Thema weiter bearbeitet werden soll.