Pressemitteilung 04/2014

Neue Herausforderungen für das Verbot des Klonens zu Fortpflanzungszwecken durch jüngste Entwicklungen der Stammzellforschung?

Der Deutsche Ethikrat hat im Rahmen seiner gestrigen Plenarsitzung eine öffentliche Anhörung zur Forschung an humanen embryonalen Stammzellen durch Zellkerntransfer und an induzierten pluripotenten Stammzellen durchgeführt sowie die sich daraus eventuell ergebenden rechtlichen Herausforderungen diskutiert.
09.05.2014

Vor dem Hintergrund der jüngsten Forschungsergebnisse bei der Herstellung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) durch Zellkerntransfer und von induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) hatte die Gesundheitsministerkonferenz den Deutschen Ethikrat gebeten, die Entwicklungen auf diesen Gebieten zu bewerten. Die Sorge der Gesundheitsminister richtete sich darauf, dass das mithilfe dieser Methoden technisch denkbare Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken möglicherweise durch die deutschen Gesetze, insbesondere das Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz, nicht eindeutig verboten sein könnte.

In ihrer Einführung betonte Christiane Woopen, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, dass es nicht ausreiche, nur in Deutschland klare Regeln zu haben, sondern dass es auch darauf ankomme, im internationalen Kontext auf ein wirksames Verbot des reproduktiven Klonens hinzuwirken.

Der Molekularbiologe und Stammzellforscher Hans Schöler, Direktor des Max-Planck-Instituts für molekulare Biomedizin in Münster, informierte über den Sachstand zu hES-Zellen durch Zellkerntransfer und iPS-Zellen. Schöler erläuterte die biologischen Erkenntnisse zu Pluripotenz und Totipotenz von Zellen und zu tetraploider Embryokomplementierung. Er hielt es aus biologischen Gründen für unwahrscheinlich, wenn auch nicht für ausgeschlossen, dass das reproduktive Klonen von Menschen auf dem Wege der neuen Verfahren technisch möglich werden könnte.

Der Jurist Ralf Müller-Terpitz von der Universität Mannheim befasste sich mit einem möglichen gesetzlichen Regelungsbedarf. Müller-Terpitz zufolge werden die neuen Forschungsmethoden von den geltenden Gesetzen erfasst. Inkonsistenzen und Unklarheiten bestehen jedoch unter anderem durch unterschiedliche gesetzliche Definitionen zentraler Begriffe wie „Embryo“ und „Totipotenz“ im Embryonenschutzgesetz und im Stammzellgesetz. Eine rechtliche Präzisierung sei nicht zwingend, aber sinnvoll. Dabei solle von einer strafrechtlichen auf eine öffentlich-rechtliche Regulierung übergegangen werden.

Der Theologe Klaus Tanner aus Heidelberg, Vorsitzender der Stammzellkommission am Robert-Koch-Institut, stellte ethische Überlegungen zu einem möglichen Regulierungsbedarf vor. Die Möglichkeit der technischen Erzeugung von biologischen Entwicklungspfaden, die es als „Naturphänomen“ nicht gibt, führe dazu, dass Begriffe wie „Potenzialität“ unklar werden. Deswegen müsse man die an sie geknüpften Normen überdenken, damit die Schutzinteressen gewahrt werden können. Er plädierte dafür, sich mehr an Verantwortungs- und Handlungskontexten zu orientieren und weniger an Überlegungen zum Status frühen menschlichen Lebens in vitro.

Im Zentrum der anschließenden Diskussion stand insbesondere das Für und Wider einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen. Mit Blick auf das reproduktive Klonen gebe es zwar keinen zwingenden Bedarf, wohl aber den Wunsch einer vereinheitlichenden Nachbesserung, insbesondere bei den Begriffsdefinitionen. Diskutiert wurde auch, inwieweit eine regelmäßige, die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen berücksichtigende Revision der gesetzlichen Regelungen, wie sie auch in Frankreich etabliert ist, angemessen wäre.

Die Beiträge der Anhörung sowie die Diskussion können im Bereich "Anhörungen" nachgehört und in Kürze auch nachgelesen werden.