Pressekonferenz am 24. September 2014

Veröffentlichung der Stellungnahme „Inzestverbot“

Wann

Mi, 24. September 2014, 12:30 Uhr

Wo

Veranstaltungsort

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Einstein-Saal, Jägerstraße 22/23
10117 Berlin

 

Nach intensiven Beratungen hat der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme Inzestverbot am 24. September 2014 im Rahmen einer öffentlichen Pressekonferenz vorgestellt und der Öffentlichkeit übergeben.

Anlass dafür, dass sich der Ethikrat mit dem Thema Inzestverbot befasst hat, war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 12. April 2012. Der EGMR hatte die deutschen Gesetzesregelungen des § 173 für zulässig erklärt und damit die Beschwerde eines in Deutschland wegen Inzests verurteilten Mannes gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2008 zurückgewiesen. Eine Pflicht, das strafrechtliche Inzestverbot in der derzeitigen Form zu erhalten, ergab sich daraus allerdings nicht. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Ethikrat geprüft, ob aus ethischen Gründen eine Änderung der derzeitigen Rechtslage empfehlenswert ist.

 

Teilnehmer

Prof. Dr. Christiane Woopen · Vorsitzende des Deutschen Ethikrates
Dr. Michael Wunder · Mitglied des Deutschen Ethikrates und Sprecher der Arbeitsgruppe Inzestverbot
Prof. Dr. Wolfram Höfling · Mitglied des Deutschen Ethikrates
Dr. Joachim Vetter · Leiter der Geschäftsstelle des Deutschen Ethikrates