Veröffentlicht: 15. September 2014
Neue Entwicklungen in der Stammzellforschung ermöglichen die Herstellung künstlicher Keimzellen und Embryonen. Inwiefern diese Konstrukte von den einschlägigen Gesetzen in Deutschland erfasst werden und welche ethischen und rechtlichen Herausforderungen sich durch die neuen technischen Möglichkeiten ergeben, erörtert der Deutsche Ethikrat in einer Ad-hoc-Empfehlung. Neben dem Umstand, dass aktuelle Fortschritte das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken zumindest technisch plausibler machen, befasst sich die Empfehlung insbesondere mit der Möglichkeit, aus reprogrammierten Körperzellen Keimzellen zu gewinnen. Es ist nicht auszuschließen, dass künftig versucht wird, diese Technik auch beim Menschen zu Fortpflanzungszwecken einzusetzen, und zwar auch in Konstellationen, bei denen auf natürlichem Wege keine Fortpflanzung möglich ist. So könnten gleichgeschlechtliche Paare versuchen, mit beiden Elternteilen genetisch verwandte Kinder zu erzeugen. Denkbar wäre sogar die Vereinigung künstlich hergestellter männlicher und weiblicher Keimzellen von ein und demselben Individuum.