Ad-hoc-Empfehlung

Suizidprävention statt Suizidunterstützung. Erinnerung an eine Forderung des Deutschen Ethikrates anlässlich einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Veröffentlicht: 1. Juni 2017

Im Juni 2017 veröffentliche der Deutsche Ethikrat seine Ad-hoc-Empfehlung „Suizidprävention statt Suizidunterstützung. Erinnerung an eine Forderung des Deutschen Ethikrates anlässlich einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts“. Darin empfiehlt er mehrheitlich, der gebotenen Achtung individueller Entscheidungen über das eigene Lebensende keine staatliche Unterstützungsverpflichtung zur Seite zu stellen, und widerspricht damit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017.

  • Vorschaubild der PDF-Datei

    Ad-hoc-Empfehlung

    Suizidprävention statt Suizidunterstützung. Erinnerung an eine Forderung des Deutschen Ethikrates anlässlich einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

    01.06.2017
  • Vorschaubild der PDF-Datei

    Ad hoc recommendation

    Suicide prevention instead of suicide support. Reminder of a demand by the German Ethics Council on the occasion of a decision by the Federal Administrative Court

    01.06.2017