Veröffentlicht: 1. Juni 2017
Im Juni 2017 veröffentliche der Deutsche Ethikrat seine Ad-hoc-Empfehlung „Suizidprävention statt Suizidunterstützung. Erinnerung an eine Forderung des Deutschen Ethikrates anlässlich einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts“. Darin empfiehlt er mehrheitlich, der gebotenen Achtung individueller Entscheidungen über das eigene Lebensende keine staatliche Unterstützungsverpflichtung zur Seite zu stellen, und widerspricht damit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017.