Veröffentlicht: 19. Dezember 2014
Anknüpfend an eine öffentliche Sitzung am 27. November 2014, in der sich der Deutsche Ethikrat mit der Beihilfe zur Selbsttötung auseinandergesetzt hat, veröffentlichte er im Dezember gleichen Jahres eine Ad-hoc-Empfehlung zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen Gesellschaft, welche die Notwendigkeit einer gesetzlichen Stärkung der Suizidprävention betont. Dabei spricht sich der Ethikrat gegen gewerbsmäßige Suizidbeihilfe und für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung aus. Er empfiehlt zudem, dass Suizidbeihilfe nicht als gesellschaftliche Normalität etabliert werden sollte, um den Respekt vor dem Leben zu wahren und suizidpräventive Maßnahmen zu fördern.