Veröffentlicht: 7. Mai 2014
Manche Forschungsergebnisse in den Lebenswissenschaften können nicht nur zum Nutzen des Einzelnen und der Gesellschaft angewandt, sondern auch in Schädigungsabsicht missbraucht werden. Forschung, die in diesen Bereich fällt, bezeichnet man gemeinhin als besorgniserregende biosicherheitsrelevante Forschung (engl. Dual Use Research of Concern, kurz DURC).
Der Ethikrat hat im Auftrag der Bundesregierung erörtert, ob die in Deutschland geltenden rechtlichen Regelungen und die Verhaltenskodizes von Wissenschaft und Wirtschaft ausreichen, um das Missbrauchspotenzial von DURC zu minimieren. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass zwar viele Regelungen existieren, aber weitere bewusstseinsbildende und verantwortungsfördernde Maßnahmen sowie rechtliche Regelungen für eine angemessene Risikovorsorgestrategie notwendig sind.