Veröffentlicht: 24. April 2012
Derzeit leben in Deutschland etwa 1,2 Millionen Menschen mit einer mittleren bis schweren Demenz, Tendenz steigend. Angesichts der mit diesen Zahlen verbundenen gesundheitspolitischen Herausforderungen gilt es, die Selbstbestimmung von Menschen mit Demenz anzuerkennen und zu fördern. Die bei diesen Menschen noch vorhandenen Ressourcen kommen erst in den Blick, wenn die Gleichsetzung des Menschen mit seiner geistigen Leistung überwunden wird zugunsten einer Perspektive, die den Menschen auch als empfindendes, emotionales und soziales Wesen wahrnimmt.
Um dieser Sichtweise zur Geltung zu verhelfen, spricht der Deutsche Ethikrat 16 Empfehlungen aus. Unter anderem bestärkt er die Bundesregierung in der Absicht, einen Nationalen Aktionsplan Demenz zu entwickeln. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit sollte anhand der Selbstbestimmungsmöglichkeiten von Betroffenen neu formuliert werden. Darüber hinaus sollten ambulante Betreuungsformen ausgebaut und die Arbeit pflegender Angehöriger mehr anerkannt und – auch in finanzieller Form – unterstützt werden. Die Grundsätze der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die auch für Menschen mit Demenz gilt, sollten konsequent berücksichtigt werden, um ihre Selbstbestimmungsmöglichkeiten zu fördern. Schließlich sollten bei der Prüfung der Anwendbarkeit einer Patientenverfügung Äußerungen des Lebenswillens von Menschen mit Demenz auch dann beachtet werden, wenn deren Entscheidungsfähigkeit fraglich oder nicht gegeben ist