Veröffentlicht: 22. März 2016
Spätestens seit 2013 wird auch in Deutschland die Weitergabe sogenannter überzähliger Embryonen zur Austragung und dauerhaften Übernahme elterlicher Verantwortung durch Dritte praktiziert. Damit sind grundlegende Fragen der Lebens- und Entwicklungschancen von Kindern, elterlicher Verantwortung und familiärer Beziehungen verbunden. Der Deutsche Ethikrat hält es für ethisch geboten, die Rahmenbedingungen für die Embryospende/Embryoadoption gesetzlich festzulegen und gibt dazu in seiner Stellungnahme eine Reihe von Handlungsempfehlungen ab.