Die Möglichkeit, mithilfe der Transplantationsmedizin Leben zu retten, birgt sowohl medizinische als auch rechtliche und ethische Fragen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es um die Lebendspende oder um postmortale Organspende geht. Im Vordergrund der öffentlichen Diskussion stehen immer wieder der Organmangel und verschiedene Lösungsansätze, diesem (auch politisch) zu begegnen. So wurde die früher im Transplantationsgesetz verankerte erweiterte Zustimmungslösung zur postmortalen Organspende im Jahr 2012 durch die sogenannte Entscheidungslösung ersetzt, die vorsieht, dass Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen durch regelmäßige Anschreiben darauf hinwirken, dass die Versicherten eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende treffen. Es wird aber auch immer wieder darüber diskutiert, in Deutschland ebenso wie in vielen anderen europäischen Ländern die Widerspruchslösung einzuführen. Bei diesem Modell wird die Einwilligung einer verstorbenen Person zur Organspende vorausgesetzt, sofern sie dieser zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Umstritten ist auch die Frage, ob der für die Transplantationsmedizin zugrunde gelegte Hirntod das richtige Kriterium zur Feststellung des Todes eines Menschen ist. Aus ethischer Sicht wird vor allem über Begriff und Zeitpunkt des Todes, über Kriterien einer gerechten Organallokation und über die Freiwilligkeit der Organspende nachgedacht. Weitere Themen betreffen die Aufklärung der Angehörigen über den Prozess der Organentnahme, die psychische Verarbeitung nach Erhalt eines Spenderorgans, aber auch illegalen Organhandel und Fragen nach der Kommerzialisierung des Körpers.