FAQ

Wir haben uns angeschaut, welche Fragen Menschen Google zu uns stellen, und gestaunt: Mehrere Tausend Suchanfragen werden jeden Monat über den Ethikrat gestellt. Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen.

Der Deutsche Ethikrat besteht aktuell aus 25 Mitgliedern mit diversen fachlichen Kompetenzen. Diese befassen sich gemeinsam mit ethischen Fragen und Herausforderungen in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere aber im Bereich der Lebenswissenschaften.

Der Ethikrat hat drei Aufgabenbereiche:

  1. Information der Öffentlichkeit und Förderung der gesellschaftlichen Diskussion, z.B. durch öffentliche Veranstaltungen (ethisches Dialogforum)
  2. Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen für Politik und Gesetzgebung (bioethisches Beratungsgremium)
  3. Austausch und Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Ethikräten anderer Länder (internationaler Austausch)

Nach dem Ethikratgesetz besteht der Deutsche Ethikrat aus 26 Mitgliedern. Diese werden zur einen Hälfte vom Bundestag und zur anderen Hälfte von der Bundesregierung vorgeschlagen. Die Anzahl der Ratsmitglieder, die eine Fraktion im Bundestag vorschlagen kann, richtet sich proportional nach der Fraktionsgröße. Für die aktuelle Periode wurde ein Vorschlag durch den Bundestag abgelehnt, sodass der Ethikrat derzeit nur 25 Mitglieder hat. Die Präsidentin des Bundesstages beruft die Mitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren. Die Berufung für eine weitere Amtszeit ist einmal möglich. Zuletzt hat die Bundestagspräsidentin, Bärbel Bas, zum 10. Oktober 2024 neue Mitglieder in den Deutschen Ethikrat berufen.

Die Mitglieder des Ethikrates sollen ein breites Spektrum verschiedener Fachdisziplinen abdecken. Dazu gehören naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange. Darüber hinaus sollen ihm auch Personen angehören, die in besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraut sind. Der Deutsche Ethikrat besteht aus Sachverständigen, welche insbesondere die Abgeordneten und Mitglieder der Bundesregierung ausgehend von ihrer fachlichen Expertise beraten sollen. Bei der Zusammenstellung des Ethikrates ist es darum nicht das Ziel, alle Bevölkerungsgruppen repräsentativ abzubilden.

Die Politik kann den Ethikrat zwar mit Themen beauftragen, hat aber keinen Einfluss auf den Inhalt der Stellungnahmen.

„Der Deutsche Ethikrat erarbeitet seine Stellungnahmen auf Grund eigenen Entschlusses, im Auftrag des Deutschen Bundestags oder im Auftrag der Bundesregierung.“ (§ 2 Abs. 3 EthRG)

Tatsächlich gehen nur bis zu sechs Dokumente von den bisher 25 Stellungnahmen und Ad-hoc-Empfehlungen des Ethikrates auf einen Auftrag der Politik zurück. Alle übrigen Themen hat der Rat selbst gewählt. Einmal im Monat kommen die Mitglieder des Ethikrates in Berlin zu Plenarsitzungen zusammen. Dort werden Stellungnahmen erarbeitet, Veranstaltungen vorbereitet und die Beschlüsse des Ethikrates gefasst. Zur Vorbereitung und Konkretisierung der einzelnen Projekte werden Arbeitsgruppen gegründet. Jedes Ratsmitglied entscheidet frei darüber, in welchen AGs es sich engagieren möchte. Uneinigkeiten werden im Ethikrat nicht vermieden oder kritische Meinungen überstimmt, im Gegenteil: Das Ethikratgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Ethikratsmitglieder abweichende Auffassungen in Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichten zum Ausdruck bringen können.

Der Ethikrat richtet jedes Jahr mehrere Veranstaltungen aus. Dazu gehören öffentliche Konferenzen, Treffen mit der Politik und internationale Zusammenkünfte mit den Ethikgremien anderer Länder. Zu den öffentlichen Veranstaltungen gehören ganztägige Konferenzen, Abendveranstaltungen, wie beispielsweise das Forum Bioethik, und reine Web-Events. Die Themen sind vielfältig und reichen von Einsamkeit und Solidarität bis hin zu Fortpflanzungsmedizin und KI. Die Veranstaltungen können immer im Livestream verfolgt werden, meist ist auch eine kostenfreie Teilnahme in Präsenz möglich. Aufzeichnungen von öffentlichen Veranstaltungen sind auf der Website des Ethikrates dauerhaft abrufbar. Um die Ergebnisse seiner Beratungen zu präsentieren, nutzt der Ethikrat verschiedene Formate. Dazu gehören etwa Stellungnahmen im Buchformat, kürzere Ad-hoc-Empfehlungen, Jahresberichte und Infobriefe. Genau wie die Aufzeichnungen der Veranstaltungen sind die vom Ethikrat erarbeiteten Publikationen für alle frei zugänglich und dauerhaft auf der Website zum Download verfügbar.

Der Ethikrat verfügt derzeit über ein jährliches Budget von zwei Millionen Euro. Hiervon entfällt etwa die Hälfte auf die Arbeit des Rates selbst, Kosten für Sitzungen und Veranstaltungen, Sachverständige, Reisekosten und Aufwandsentschädigungen. Hinzu kommen die Kosten für die Geschäftsstelle: Personalkosten, Büroräume und IT-Infrastruktur. Die Mitglieder des Ethikrates üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Das bedeutet, dass sie nicht beim Ethikrat angestellt sind und auch kein Gehalt ausbezahlt bekommen. Ratsmitglieder sind i.d.R. anderweitig erwerbstätig und bekommen lediglich eine Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit im Ethikrat. Die Kosten für den Ethikrat trägt der Bund über den Haushalt des Deutschen Bundestages. Der Ethikrat erstellt daher jährlich einen Bericht über seine Aktivitäten und übermittelt diesen an den Bundestag. Außerdem ist die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen immer kostenfrei und Publikationen werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Die Grundlage für den Deutschen Ethikrat in seiner heutigen Form wurde 2007 mit dem Inkrafttreten des Ethikratgesetzes geschaffen. Am 11. April 2008 hat er seine Arbeit aufgenommen. Mit seiner Arbeit knüpft der Deutsche Ethikrat an den Nationalen Ethikrat an, der 2001 von der Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder berufen wurde. Der Nationale Ethikrat wurde eingesetzt, um drängende ethische Fragen in den sich rasant entwickelnden Lebenswissenschaften zu diskutieren und zu beantworten. Durch das Ethikratgesetz wird eine gesetzliche Grundlage für eine thematisch breite, interdisziplinäre, langfristige und unabhängige ethische Beratung gewährleistet. Außerdem sind die Ratsmitglieder, anders als beim Nationalen Ethikrat, sowohl durch die Regierung als auch durch den Bundestag legitimiert.

Die Ratsmitglieder sind nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet und entscheiden frei von politischer Einflussnahme und wirtschaftlichen Privatinteressen.

„Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch dieses Gesetz begründeten Auftrag gebunden. Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus.“ (§ 3 EthRG)

Alle Ratsmitglieder geben regelmäßig eine Interessenerklärung ab. Der Vorstand prüft, ob relevante Interessenkonflikte vorliegen, und trägt die Angelegenheit gegebenenfalls ins Plenum, um zu diskutieren, wie damit zu verfahren ist. Um die Unabhängigkeit des Rates zu gewährleisten, dürfen die Mitglieder des Ethikrates nicht auch gleichzeitig ein politisches Amt ausüben.

„Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundesregierung oder einer Landesregierung angehören.“ (§ 4 Abs. 3 EthRG)

Die Politik kann und soll den Ethikrat mit der Bearbeitung von Themen beauftragen. Sie hat jedoch keine Möglichkeit, auf den konkreten Inhalt einer Stellungnahme einzuwirken oder eine Entscheidung des Ethikrates inhaltlich zu beeinflussen. Die vom Ethikrat vorgelegten Ergebnisse haben eine rein beratende Funktion. Die Politik ist daran nicht gebunden. Der Ethikrat hat somit keine Möglichkeit durchzusetzen, dass seine Empfehlungen später auch tatsächlich von der Politik umgesetzt werden.