Interessenerklärungen

Der Deutsche Ethikrat ist ein unabhängiger und pluralistisch zusammengesetzter Sachverständigenrat von qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und Personen, die in besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraut sind (§ 4 Abs. 1 und 2 EthRG). Einem transparenten Umgang mit den Interessen und möglichen Interessenkonflikten seiner Mitglieder kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Die Mitglieder des Deutschen Ethikrates erklären ihre bestehenden Interessen bei der Berufung sowie danach regelmäßig alle zwei Jahre. Diese Erklärungen werden auf der Homepage des Deutschen Ethikrates veröffentlicht. Darüber hinaus werden im Vorfeld der Bearbeitung konkreter Themen jeweils einschlägige Interessen abgefragt.

Der Vorstand des Deutschen Ethikrates prüft, ob ein relevanter Interessenkonflikt vorliegt und wie damit zu verfahren ist. Der Vorstand und das betreffende Mitglied können die Sache dem Plenum des Deutschen Ethikrates vorlegen.

Ein Interessenkonflikt kann vorliegen, wenn anderweitige Interessen die pflichtgemäße Ausübung der Tätigkeit als Mitglied des Deutschen Ethikrates beeinträchtigen könnten. Er kann sich zum Beispiel ergeben aus:

  • beruflichen Positionen und berufsbezogenen Aufgaben in Institutionen (z.B. Mitgliedschaft in Berufsverbänden);
  • Sachverständigen- und Beratungstätigkeiten (z.B. Mitgliedschaft in Sachverständigengremien);
  • wirtschaftlichen Interessen (z.B. Vorstand eines pharmazeutischen Unternehmens);
  • politischen/gesellschaftlichen Anliegen (z.B. Mitgliedschaft in Nichtregierungsorganisationen).

Grundsätzlich sind bestehende Interessenkonflikte in den betreffenden Veröffentlichungen des Deutschen Ethikrates anzugeben. Darüber hinaus kann je nach konkretem Einzelfall entschieden werden, dass das betreffende Ratsmitglied keine herausgehobene Funktion bei der Bearbeitung eines Themas übernehmen soll, sich bei den entsprechenden Abstimmungen enthält oder überhaupt nicht an der Bearbeitung des Themas mitwirkt.

Verfahrensweise
  1. Jedes Mitglied des Deutschen Ethikrates informiert auf der Homepage des Ethikrates über
    • berufliche Tätigkeiten;
    • Tätigkeiten in Leitungs- und Aufsichtsgremien, Beiräten und vergleichbaren Gremien von öffentlichen Organisationen (z.B. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) und von privaten Organisationen und Unternehmen im In- und Ausland;
    • regelmäßige oder längerfristige Beratungs- oder Expertentätigkeiten für öffentliche Stellen und für private Organisationen und Unternehmen auf Bundes- oder Landesebene;
    • Leitungstätigkeiten und regelmäßige oder längerfristige Beratungstätigkeiten für in- und ausländische Interessengruppen, die im öffentlichen Raum agieren (z.B. Nichtregierungsorganisationen).
  2. Die Geschäftsstelle fragt dies bei der Berufung eines Mitglieds in den Deutschen Ethikrat und danach alle zwei Jahre ab.
  3. Jedes Mitglied meldet Änderungen während der Amtsdauer unverzüglich der Geschäftsstelle.
  4. Die Geschäftsstelle fragt vor Bearbeitung eines Themas bei allen Ratsmitgliedern ab, welche weiteren Interessen mit Blick auf das jeweilige Thema bestehen.
  5. Der Vorstand des Deutschen Ethikrates prüft, ob ein relevanter Interessenkonflikt vorliegt und wie damit zu verfahren ist. Der Vorstand und das betreffende Mitglied können die Sache dem Plenum des Deutschen Ethikrates vorlegen.