Forschung an iPS-Zellen und an hES-Zellen, die durch Zellkerntransfer hergestellt wurden – Neue Herausforderungen für das Klonverbot?
Wann
Do, 8. Mai 2014, 10:00 - 13:00 Uhr
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Die durch das Klonschaf Dolly bekannt gewordene Methode des Zellkerntransfers, durch die schon mehrere Tierarten erfolgreich geklont wurden, führte 2013 nach der Übertragung von Zellkernen menschlicher Hautzellen in entkernte Eizellen erstmals zur Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen.
Stammzellen können auch auf dem Weg der genetischen Reprogrammierung von Körperzellen gewonnen werden. Solche sogenannten induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS Zellen) ähneln embryonalen Stammzellen: Sie können viele verschiedene Zelltypen bilden, unter anderem auch Keimzellen. Unter besonderen experimentellen Bedingungen entstanden aus iPS Zellen der Maus sogar Embryonen, die zu lebensfähigen Mäusen heranreiften.
Technisch scheint demnach sowohl durch Zellkerntransfer als auch durch Reprogrammierung das Klonen von Menschen denkbar zu sein. Dieses ist nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland zwar grundsätzlich verboten. Mit Blick auf die aktuellen technischen Entwicklungen hat die Gesundheitsministerkonferenz der Länder allerdings die Frage aufgeworfen, inwiefern die neuen Technologien von den geltenden Gesetzen erfasst werden und ob eine Überprüfung der Rechtslage erforderlich sein könnte. Sie hat den Deutschen Ethikrat gebeten, sich mit dieser Frage zu befassen. Aus diesem Anlass befragt der Ethikrat am 8. Mai in öffentlicher Sitzung drei Experten aus den Bereichen Naturwissenschaft, Ethik und Recht.
Programm
Begrüßung
Christiane Woopen · Vorsitzende des Deutschen Ethikrates
Vorträge
Prof. Dr. Hans R. Schöler · Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin
Präsentation
Fragen an Hans R. Schöler
Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz · Universität Mannheim
Präsentation
Fragen an Ralf Müller-Terpitz
Prof. Dr. Klaus Tanner · Universität Heidelberg
Fragen an Klaus Tanner
Diskussion