Forum Bioethik

Äußerungspflicht zur Organspende - Sollte der Staat verlangen, dass sich jeder erklärt?

Prof. em. Dr. iur. Edzard Schmidt-Jortzig, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates,

Deutscher Ethikrat, Fotograf: Reiner Zensen

Wann

Mi, 27. Oktober 2010, 18:00 Uhr

Wo

Veranstaltungsort

Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Leibniz-Saal, Markgrafenstraße 38
10117 Berlin

Zum Thema

 

Während zwei Drittel der Deutschen laut repräsentativen Umfragen grundsätzlich dazu bereit sind, nach dem Tod Organe zu spenden, verfügen nur 17 Prozent über einen Organspendeausweis. Jedes Jahr sterben in Deutschland über 1.000 Menschen, denen ein Spenderorgan das Leben hätte retten können. Eine Organentnahme nach dem Tod ist derzeit allerdings nur erlaubt, wenn entweder der Betroffene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder nach seinem Tod die Angehörigen ihre Einwilligung geben.

Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, hatte der Nationale Ethikrat, der Vorgänger des Deutschen Ethikrates, 2007 vorgeschlagen, dass alle Bürger dazu aufgefordert werden sollen zu erklären, ob sie für oder gegen die Organentnahme nach ihrem Tod sind oder ob sie dies (vorerst) nicht entscheiden wollen.

Der Deutsche Ethikrat möchte im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Forum Bioethik“ eine erneute Diskussion über diesen Vorschlag anregen. Dabei geht es unter anderem um die folgenden Fragen:

  • Kann man sich auf eine Pflicht zur Solidarität berufen, um einzufordern, dass die Bürger sich im Hinblick auf ihre Bereitschaft zur Organspende erklären, damit mehr Patienten versorgt werden können?
  • Wie ist die Forderung nach einer Äußerung zur Organspende vor dem Hintergrund der zunehmend diskutierten Verantwortung des Einzelnen im Gesundheitswesen zu beurteilen?
  • Welche weiteren ethischen sowie rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen ergäben sich durch die Einführung einer Äußerungspflicht?

Nach einführenden Vorträgen zur Transplantationsmedizin, zur normativen Beurteilung eventueller Solidaritätspflichten im Bereich der Organspende und zur aktuellen Praxis des Gesprächs mit Angehörigen potenzieller Organspender sollen diese Fragen auf dem Podium und im Dialog mit dem Publikum diskutiert werden.

 

Programm

Begrüßung

Prof. em. Dr. iur. Edzard Schmidt-Jortzig
Vorsitzender des Deutschen Ethikrates

Einleitung

Prof. Dr. med. Dr. phil. Dr. theol. h. c. Eckhard Nagel
Mitglied des Deutschen Ethikrates

VorträgeProf. Dr. med. Peter Neuhaus
Klinik für Allgemein-, Visceral- und Transplantationschirurgie, Charité Berlin
Präsentation (3,6 MB)

Prof. Dr. phil. Weyma Lübbe
Mitglied des Deutschen Ethikrates
Referat (43 kB)
Präsentation (61 kB)

Dr. med. Dipl.-Biol. Thomas Breidenbach
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Präsentation (5,5 MB)

Podiumsdiskussion

Annette Widmann-Mauz, MdB
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit

Marita Donauer
Angehörige eines Organspenders

Prof. Dr. iur. Hans Lilie
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Medizinrecht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Jutta Riemer
Lebertransplantierte Deutschland e. V.

Prof. Dr. phil. Weyma Lübbe
Mitglied des Deutschen Ethikrates

Moderation:
Prof. Dr. med. Dr. phil. Dr. theol. h. c. Eckhard Nagel
Mitglied des Deutschen Ethikrates

Diskussion mit dem Publikum​​​​​​​